Den Wohnungsbau vereinfachen möchte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Er hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Mit diesem zielt er darauf ab, den Wohnungsbau durch die Lockerung bestimmter Komfort-Standards zu vereinfachen. Diese Maßnahme soll bis zu zehn Prozent der Baukosten einsparen und betrifft Standards, die die Sicherheit des Gebäudes nicht beeinflussen. Im Entwurf wird vorgeschlagen, das Bauvertragsrecht entsprechend zu ändern.
Die Änderungen zielen darauf ab, die Erstellung von Wohnraum in Ballungszentren zu beschleunigen, indem weniger regulative Hürden den Bauprozess verlangsamen. Sie sollen nur zwischen fachkundigen Unternehmen gelten und erfordern eine vollständige Aufklärung aller Parteien über die mit den Abweichungen verbundenen Risiken. Diese Initiative wird als Reaktion auf die aktuelle Wohnungsnot und die steigenden Baukosten in deutschen Großstädten gesehen.
Das sogenannte „Gebäudetyp-E-Gesetz“, das für einfaches und experimentelles Bauen steht, ermöglicht auch den Einsatz innovativer Bautechniken und Materialien, die bisher durch rechtliche Unsicherheiten eingeschränkt waren. Der Entwurf ist Teil einer umfassenderen Bemühung der Bundesregierung, den Bau von 400.000 Wohnungen pro Jahr zu erreichen – ein Ziel, das bisher nicht erfüllt wurde.